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Investieren Sie in Ihre Zukunft !
Mit Sicherheit ans Ziel Ihrer Träume
!!!
Träume verwirklichen, hohe
Lebensqualität in gesundem Klima genießen,
derWunsch nach niveauvoller
Freizeitgestaltung –alles
dies sind für immer mehr Europäer gute Gründe, inAlanya zu investieren.
Besonders Alanya und die Türkische Riviera haben sich in den
letzten Jahren zu einem Top-Standort für Immobilien entwickelt.
Die
Entscheidung vieler Europäer, eine Immobilie in der Türkei zu erwerben
hat natürlich viele Gründe:
Schnelle Erreichbarkeit mit der
Fluglinie (2,5 - 3 Std.)
Sinnvolle Investition (jährlicher
Wertanstieg von 15 - 20% )
das ganze Jahr über Sonne, saubere
Luft, das türkisblaue Meer, die schönen Strände, viele historische
Sehenswürdigkeiten
Geringe Lebenshaltungskosten
die gastfreundlichen Menschen
gute medizinische Versorgung,
sind nur einige von den vielen Gründen, die wir nicht alle aufzählen
können.
Lassen Sie sich selbst von unserem herrlichen Land überzeugen.
Gesetzgebung über
Immobilienerwerb von ausländischen Privatpersonen
Ausländische
Privatpersonen dürfen unter einigen Einschränkungen in der Türkei
Immobilien erwerben.
Laut § 35 des Grundbuchgesetzes der
Türkei dürfen ausländische Privatpersonen, solange die
gesetzlichen Anordnungen nicht geändert werden und auf
Gegenseitigkeit beruhen, in der Türkei einen Grundbesitz erwerben
oder erben.
Diese rechtliche Anordnung macht den
Erwerb von Grundbesitz durch ausländische Privatpersonen in der Türkei
erst möglich.
Einschränkungen,
die zu beachten sind, auch wenn die Anforderungen der Ausländer auf
Gegenseitigkeit erfüllt sind:
!Neu!§ 35 im
Grundbuchgesetz Nr.2644 vom 22.12.1934 wird in folgender Weise
neu gefasst.
Das wichtigste aus dem neuen Gesetz :
Das Gesetz wurde am
29.12.05 beschlossen und am 06.01.2006 vom Staatspräsident
genehmigt
Das Gesetz tritt
rückwirkend ab dem 26.07.05 in Kraft, um eine Rechtslücke zu
vermeiden.
Ausländer dürfen auch
in Dörfern Immobilien kaufen, aber nur dort wo es einen öffentlich
genehmigten Bebauungsplan gibt.
Grundsatz
für den Kauf ist das Gegenseitigkeitsprinzip (das heißt
türkische Staatsbürger müssen in dem Land des Ausländers,
der kaufen will, auch Immobilien erwerben können)
Ausländische
Handelsgesellschaften dürfen nur im Rahmen der Sondergesetze
Immobilieneigentum erwerben.
Vereine,
Genossenschaften, Stiftungen, Gemeinden und Fonds dürfen
kein Immobilieneigentum erwerben.
Ausländische natürliche Personen dürfen bis zu 2.5 Hektar
Eigentum erwerben. Die Regierung ist ermächtigt, die Grenze
auf bis zu 30 Hektar zu erhöhen.
In diesen
Gebieten können Sie keine Immobilien erwerben: Agrar- und
Minengebiete, Bewässerungsgebiete, Flora und Fauna-Gebiete,
Energieproduktionsgebiete
Das
gesamte Eigentum von Ausländern an der Fläche einer Provinz
darf 5/1000stel nicht überschreiten.
Ausländer
dürfen außerdem in zivilen und militärischen Schutzgebieten,
die ebenfalls durch Beschluss des Ministerrats festgelegt
werden, keine Immobilien erwerben.
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So sollte eine seriöse Kaufabwicklung aussehen !!!
1) Kaufvertrag:
- Entscheiden Sie sich für den Kauf der Immobilie, so wird ein
schriftlicher Kaufvertrag geschlossen. Auf diesen Vertrag zahlt man
20% des Kaufpreises an.
2) Vollmachterteilung: - Der
Interessent erteilt der Firma eine notarielle Vollmacht,
mit der dieser bevollmächtigt wird, alle erforderlichen Anmeldungen,
Beantragungen und Eintragungen wie Steuernummerantrag, Strom-, Wasser-
und Telefonanmeldung und Eintragung ins Grundbuch im
Namen des Interessenten
durchzuführen.
3) Beantragung
der Eigentumsüberschreibung im Registeramt
(Grundbuch/Tapuamt):
- Die Tapu-Einreichung wird zur Militärverwaltung in
Izmir zur Überprüfung geschickt. Dieser Vorgang kann zwischen 2 und
3 Monaten dauern.
!ACHTUNG!
Die erfolgte Einreichung des Tapus macht Sie noch nicht zum
offiziellen Eigentümer!
4)Eintragung ins Grundbuch (Tapu):
Für die Eintragung sind
erforderlich:
Für den Käufer:
• 2 neue Passbilder des Käufers
• 2 Ausweiskopien
• Die aktuelle Adresse in der Heimat und der Vatername
• !Neu! Steuernummer
- Es erfolgt der offizielle Eintrag ins Grundbuch (Tapu-Register). Ein
gesetzlich vorgeschriebener vereidigter Dolmetscher für Ihre
Muttersprache (falls Sie persönlich anwesend sind) stellt für das
Protokoll fest und bestätigt Ihnen mündlich, welche Lage und
Eigenschaften das erworbene Objekt hat. Danach erhalten Sie den
Originalauszug des Tapus (Eigentumsnachweis). Auf Wunsch kann das
Tapu auch schriftlich übersetzt werden.
!ACHTUNG!
Erst der offizielle Eintrag auf dem Grundbuchamt stellt sicher, dass
Sie der neue Eigentümer sind.